Stoppt das
Überwachungspaket!

Noch nie war eine Begutachtung so eindeutig

Welche Themen von den meisten Stellungnahmen abgelehnt wurden

Alle Stellungnahmen im Detail

6350 öffentliche Einträge gefunden

Name Datum BMI BMJ Themen Originalität
Chaos Computer Club Wien (C3W) 22.8.2017         100
BM f. Verkehr, Innovation und Technologie 22.8.2017         100
"Zur generellen datenschutzrechtlichen Problemstellung ist auszuführen, dass aus Rechtsprechung und Literatur zu Art. 8 EMRK erschließbar ist, dass es einen Anspruch des Menschen auf Bewegung im öffentlichen Raum ohne systematische Beobachtung gibt." "Darüber hinaus ist die ASFINAG technisch gar nicht in der Lage Daten in jenem Umfang an Sicherheitsbehörden zu übermitteln, der für deren Tätigkeit sinnvoll wäre." "Das Gesetzesvorhaben [läuft] somit hinsichtlich der Verwendung von Bilddaten und von daraus gewonnenen Kennzeichen- und Kontrolldaten, die im Zuge der automatischen Überwachung der Einhaltung der Mautpflicht auf Bundesstraßen anfallen, weitestgehend ins Leere" "Von Seiten des bmvit wird zu den beabsichtigten Änderungen festgehalten, dass diese zu außerordentlich finanziellen Mehraufwendungen in Millionenhöhe für private Rechtsträger wie der ASFINAG oder O?BB führen könnten." "Durch Betreiber selbst initiierte Verkehrsmanagementmaßnahmen sind grundsätzlich nicht mit der VO 2015/2120 kompatibel."
Bundeskanzleramt (Präsidium) 22.8.2017         100
Amnesty International Österreich 22.8.2017         100
Bundesarbeitskammer (AK Österreich) 21.8.2017         100
Ammann, Helmut, Ing. 21.8.2017         100
BM f. Finanzen 21.8.2017         100
Staatsanwaltschaft Wien 21.8.2017         100
Bundeskanzleramt (Verfassungsdienst) 21.8.2017         100
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) 21.8.2017         100
"Die Notwendigkeit einer Anpassung der Überwachungsmöglichkeiten an neue Technologien ist zwar nachvollziehbar, kann jedoch auch eine Gefahr für die Datensicherheit darstellen." "Die vorgeschlagenen Ermittlungsmaßnahmen untergraben damit auch das Vertrauen in österreichische Unternehmen und in den Wirtschaftsstandort Österreich, der bislang aufgrund der hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards geschätzt wird." "Auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der öffentlichen Sicherheit wäre die Förderung eines "Markts für Sicherheitslücken" nicht zu rechtfertigen, der sowohl von Kriminellen als auch von fremden Geheimdiensten sowie autokratischen Regimes zur Verfolgung von Dissidenten oder Industriespionage genutzt werden kann."
T-Mobile Austria GmbH 21.8.2017         100
Datenschutzbehörde 21.8.2017         100
A1 Telekom Austria AG 21.8.2017         100
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag 21.8.2017         100
ASFINAG 21.8.2017         100
Technische Universität Wien (Fachschaft Informati... 21.8.2017         100
Kapper Network-Communications GmbH 21.8.2017         100
Rechnungshof 21.8.2017         100
Amt der Tiroler Landesregierung 21.8.2017         100
Österreichische Post AG 21.8.2017         100
Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH 21.8.2017         100
"Insgesamt erscheint der vorliegende Entwurf für § 17 Abs 1a TKG 2003 daher auch aus diesem Grund mit dem Unionsrecht unvereinbar." "Die beabsichtigte Bestimmung kann aus Sicht der RTR-GmbH Preissteigerungen für die Kundinnen und Kunden zur Folge haben." " Somit scheidet –die im Entwurf vorgesehene Vorgangsweise aus, da diese Sperren nach dem Entwurf weder von einer staatlichen Stelle in transparenten Verfahren festgelegt werden, noch eine Verpflichtung zur Beschränkung der Sperren auf das Notwendige vorgesehen ist und auch keine Möglichkeiten für Rechtsmittel vorgesehen sind." "Auch durch diesen schrankenlosen Eingriff in die zitierten, im Verfassungsrang stehenden Grundrechte, könnte der Entwurf für [Netzsperren] aus Sicht der RTR-GmbH auch verfassungswidrig sein." "Der vorgeschlagene Entwurf sieht de facto eine fast schrankenlose Möglichkeit für ISP vor, Verkehrsmanagementmaßnahmen anzubieten, die Inhalte, Dienste oder Anwendungen, die von Dritten oder auch von eigenen Kunden bereitgestellt werden, zu blockieren, zu stören etc, wenn der ISP der Meinung ist, dass diese Inhalte, Dienste oder Anwendungen gegen (verwaltungs?)strafrechtliche Verbote verstoßen oder aus Sicht des ISP „jugendgefährdend“ sind."
Vereinigung der österreichischen Richterinnen und... 21.8.2017         100
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 21.8.2017         100
Österreichischer Gemeindebund 21.8.2017         100
ÖAMTC 21.8.2017         100
Digital Society.at 21.8.2017         100
Handelsverband 21.8.2017         100
Ökobüro - Allianz der Umweltbewegung 21.8.2017         100
Österreichische Computer Gesellschaft (OCG) 21.8.2017         100
Österreichischer Gewerkschaftsbund 21.8.2017         100
Preisach, Michael 21.8.2017         100
Österreichische Notariatskammer 21.8.2017         100
Staatsanwaltschaft Eisenstadt 21.8.2017         100
Die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien 21.8.2017         100
Oberlandesgericht Graz, Begutachtungssenat 21.8.2017         100